Außer Kraft - Kinderreisepass Verlängerung
Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.
Beschreibung
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Den Reisepass Ihres Kindes können Sie vor Ablauf der Gültigkeit verlängern und ändern lassen. Neben dem Lichtbild werden auch Angaben zur Größe und gegebenenfalls zur Augenfarbe korrigiert.
zuständige Stelle
Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Friedrichroda - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr  
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3623 330-125
E-Mail: meldestelle@friedrichroda.de
Bankverbindung
Stadt Friedrichroda
Empfänger: Stadt Friedrichroda
IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40
BIC: HELADEF1GTH
Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldebehörde, Meldestelle
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
- aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
- Geburtsurkunde des Kindes
- gegebenenfalls Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt
Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel Sie als Eltern)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der zuständigen Stelle. Ihr Kind muss dazu anwesend sein.
Fristen
keine
Kosten
- Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: EUR 6,00
Hinweis: Liegt Bedürftigkeit vor, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich, bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde nach.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeit:
- 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
- mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 07.07.2023
Stichwörter
Kinderreisepass, Ablauf, Pass, Gültigkeit, Verlängerung beantragen, Passbehörde, Reisepaß