Außer Kraft - Kinderreisepass Verlängerung
Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.
Beschreibung
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Den Reisepass Ihres Kindes können Sie vor Ablauf der Gültigkeit verlängern und ändern lassen. Neben dem Lichtbild werden auch Angaben zur Größe und gegebenenfalls zur Augenfarbe korrigiert.
zuständige Stelle
Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Meiningen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Reithalle
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Marstall
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Reithalle
Anzahl: 35
Gebühren: ja
Parkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 9
Gebühren: ja
Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Zentrum WEST
Anzahl: 170
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat
Kontakt
Telefon Festnetz: 03693 454-545(Bürgerbüro)
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
- aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
- Geburtsurkunde des Kindes
- gegebenenfalls Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt
Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel Sie als Eltern)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der zuständigen Stelle. Ihr Kind muss dazu anwesend sein.
Fristen
keine
Kosten
- Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: EUR 6,00
Hinweis: Liegt Bedürftigkeit vor, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich, bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde nach.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeit:
- 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
- mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 07.07.2023