Einziehung eines gemeinschaftlichen Erbscheins
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesenen Erben nicht die wirklichen Erben sind, kann Ihnen der Erbschein wieder entzogen werden.
Beschreibung
Erfährt das Nachlassgericht, dass die in dem Erbschein aufgeführten Erben nicht die wirklichen Erben des Erblassers sind, muss dieses von Amts wegen den Erbschein einziehen. Der Erbschein wird damit kraftlos und Sie als in diesem unrichtigen Erbschein aufgeführten vermeintliche Erben können nicht mehr gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen. Die Einziehung des Erbscheins kann auch von dem wirklichen Erben bei Gericht angeregt werden.
zuständige Stelle
Das örtlich zuständige Amtsgericht.
Dies ist entweder das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene/die Verstorbene seinen/ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder das Amtsgericht, in dessen Bezirk der/die Ausschlagende seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Amtsgericht.
Ansprechpartner
Amtsgericht Jena
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 08 29
07708 Jena
Hausanschrift
Rathenaustraße 13
07745 Jena
Kontakt
Internet
Formulare
Formulare sind nicht erforderlich.
Voraussetzungen
Es existiert ein gemeinschaftlicher Erbschein und dieser weist Personen als Erben aus, die keine Erben sind.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Einziehungsbeschluss können Sie eine Beschwerde erheben.
Verfahrensablauf
Das Amtsgericht prüft von Amts wegen oder auf Antrag, ob der Erbschein wegen Unrichtigkeit einzuziehen ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Komplexität des Erbfalls.
Kosten
Über die Kosten des gerichtlichen Verfahrens über die Einziehung des Erbscheins bestimmt das Gericht. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach dem Streitwert, der sich nach der Höhe des Nachlasswertes abzüglich der Schulden bemisst.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 19.07.2023
Stichwörter
Erbengemeinschaft, Erbschein, mehrere Erben, Erbschein einziehen, Nachfolge feststellen, falscher Erbschein, Erbschein kraftlos