Gemeinschaftlicher Erbschein Einziehung
    99046068052000

    Einziehung eines gemeinschaftlichen Erbscheins

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesenen Erben nicht die wirklichen Erben sind, kann Ihnen der Erbschein wieder entzogen werden.

    Beschreibung

    Erfährt das Nachlassgericht, dass die in dem Erbschein aufgeführten Erben nicht die wirklichen Erben des Erblassers sind, muss dieses von Amts wegen den Erbschein einziehen. Der Erbschein wird damit kraftlos und Sie als in diesem unrichtigen Erbschein aufgeführten vermeintliche Erben können nicht mehr gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen. Die Einziehung des Erbscheins kann auch von dem wirklichen Erben bei Gericht angeregt werden.

    zuständige Stelle

    Das örtlich zuständige Amtsgericht.

    Dies ist entweder das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene/die Verstorbene seinen/ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder das Amtsgericht, in dessen Bezirk der/die Ausschlagende seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Amtsgericht.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Jena

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 08 29
    07708 Jena

    Hausanschrift

    Rathenaustraße 13
    07745 Jena

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    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2011
    Technisch geändert am 04.08.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 08.03.2024

    Formulare

    Formulare sind nicht erforderlich.

    Voraussetzungen

    Es existiert ein gemeinschaftlicher Erbschein und dieser weist Personen als Erben aus, die keine Erben sind.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verfahrensablauf

    Das Amtsgericht prüft von Amts wegen oder auf Antrag, ob der Erbschein wegen Unrichtigkeit einzuziehen ist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Komplexität des Erbfalls.

    Kosten

    Über die Kosten des gerichtlichen Verfahrens über die Einziehung des Erbscheins bestimmt das Gericht. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach dem Streitwert, der sich nach der Höhe des Nachlasswertes abzüglich der Schulden bemisst.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 19.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2023
    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Erbengemeinschaft, Erbschein, mehrere Erben, Erbschein einziehen, Nachfolge feststellen, falscher Erbschein, Erbschein kraftlos

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 08.03.2024