Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

    Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen

    Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch.

    zuständige Stelle

    • Standesamt, das die Geburt beurkundet hat. Bei Geburt im Inland ist dies das Standesamt, das für den konkreten Geburtsort zuständig ist.
    • Bei Geburt im Ausland können Sie, wenn Sie nicht wissen, ob und wo die Geburt beurkundet wurde, beim Wohnsitzstandesamt oder beim Standesamt I in Berlin nachfragen.

    Zuständigkeit

    Die mehrsprachige Geburtsurkunde wird Ihnen von dem Standesamt ausgestellt, welches das Geburtenregister führt.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Feldstein - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    98660 Themar

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus auf dem Markt
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Themar
    • Haltestelle: Zentrale Haltestelle Themar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr und nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 036873 688-29

    Telefon Festnetz: 036873 68820

    E-Mail: standesamt@vg-feldstein.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Weitere Informationen

    Die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein ist Verwaltungsbehörde für die Gemeinden Ahlstädt, Beinerstadt, Bischofrod, Dingsleben, Ehrenberg, Eichenberg, Grimmelshausen, Grub, Henfstädt, Kloster Veßra, Marisfeld, Oberstadt, Reurieth, Schmeheim, St. Bernhardt und der Stadt Themar

    Version

    Technisch geändert am 21.07.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: Kopie),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
      • und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
    • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse

    Voraussetzungen

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
      • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
      • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Ausstellung einer mehrsprachigen Geburtsurkunde in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

    Kosten

    Eine mehrsprachige Geburtsurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 07.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Geburtsurkunde, Übereinkommen, Geburt, CIEC, International, Ausland, Nachweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de