Hausgeburt anzeigen
Die Hausgeburt eines Kindes müssen Sie beim Standesamt des Geburtsortes beurkunden lassen.
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Bei einer Hausgeburt muss die Geburt von Ihnen als sorgeberechtigtem Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind Sie als Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt zugegen war, anzuzeigen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Köstritz - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Heinrich-Schütz-Straße und im Innenhof
Gebühren: nein
Am Schloßpark
Bus: Linie 203 und 204 Richtung Gera
Bus: RVG Gera/Land
Bad Köstritz
Regionalbahn: Gera-Leipzig (1 km von Stvw.entfernt)
Heinrich-Schütz-Haus
Bus: Linie 203 Richtung Eisenberg
Bus: RVG Gera/Land
Julius-Sturm-Platz
Bus: Linie 204 Richtung Hermsdorf
Bus: RVG Gera/Land
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag          geschlossen Dienstag       09:00 - 12:00 Uhr,  13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch       geschlossen Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr,  13:00 - 17:00 Uhr  Freitag          geschlossen Hinweis: außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Alle nachfolgend genannten Urkunden und Dokumente müssen Sie zur Beurkundung im Standesamt in der Regel im Original vorlegen. Ausländische Urkunden müssen Sie grundsätzlich durch einen in Deutschland zugelassenen Dolmetscher übersetzen lassen. In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
- Identitätsdokumente von Mutter und Vater (Personalausweis oder Reisepass)
- Eltern, die miteinander verheiratet sind:
- Eheurkunde
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- Vaterschaftsanerkennung (falls bereits vorgeburtlich erfolgt) und gegebenenfalls Sorgeerklärung
Ist der Familienstand der Mutter „geschieden“ oder „verwitwet“, so ist zusätzlich die Eheurkunde der aufgelösten Ehe sowie der Nachweis über die Scheidung der Ehe (rechtskräftiges Urteil) beziehungsweise die Sterbeurkunde des Ehegatten vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige der Geburt des Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Kosten
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist für Sie gebührenfrei. Ebenso gebührenfrei sind die Geburtsurkunden zur Beantragung des Elterngeldes, des Kindergeldes und der Mutterschaftshilfe. Eine Geburtsurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 07.07.2023