Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Hausgeburt anzeigen

    Die Hausgeburt eines Kindes müssen Sie beim Standesamt des Geburtsortes beurkunden lassen.

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Bei einer Hausgeburt muss die Geburt von Ihnen als sorgeberechtigtem Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind Sie als Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt zugegen war, anzuzeigen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Am Ettersberg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 23

    99439 Am Ettersberg

    Standesamt, Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt sind barrierefrei im Erdgeschoss erreichbar.

    Parkplätze

    • Parkplatz: öffentlicher Gemeindeparkplatz
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Fr. 07:30-10:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036452 78517

    Telefon Festnetz: 036452 78527

    E-Mail: k.kaufmann@am-ettersberg.de

    E-Mail: d.toermer@am-ettersberg.de

    Kontaktperson

    • Frau Törmer

    Bankverbindung

    Gemeinde Am Ettersberg

    Empfänger: Gemeinde Am Ettersberg

    IBAN: DE05 1203 0000 0000 9095 15

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin (DKB)

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Alle nachfolgend genannten Urkunden und Dokumente müssen Sie zur Beurkundung im Standesamt in der Regel im Original vorlegen. Ausländische Urkunden müssen Sie grundsätzlich durch einen in Deutschland zugelassenen Dolmetscher übersetzen lassen. In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.

    • Identitätsdokumente von Mutter und Vater (Personalausweis oder Reisepass)
    • Eltern, die miteinander verheiratet sind:
      • Eheurkunde
      • Geburtsurkunden beider Elternteile
    • Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind:
      • Geburtsurkunden beider Elternteile
      • Vaterschaftsanerkennung (falls bereits vorgeburtlich erfolgt) und gegebenenfalls Sorgeerklärung

    Ist der Familienstand der Mutter "geschieden" oder "verwitwet", so ist zusätzlich die Eheurkunde der aufgelösten Ehe sowie der Nachweis über die Scheidung der Ehe (rechtskräftiges Urteil) beziehungsweise die Sterbeurkunde des Ehegatten vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt des Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

    Kosten

    Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist für Sie gebührenfrei. Ebenso gebührenfrei sind die Geburtsurkunden zur Beantragung des Elterngeldes, des Kindergeldes und der Mutterschaftshilfe. Eine Geburtsurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 07.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de