Hausgeburt anzeigen
Die Hausgeburt eines Kindes müssen Sie beim Standesamt des Geburtsortes beurkunden lassen.
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Bei einer Hausgeburt muss die Geburt von Ihnen als sorgeberechtigtem Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind Sie als Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt zugegen war, anzuzeigen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.
Ansprechpartner
Gemeinde Am Ettersberg - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Hauptstraße 23
99439 Am Ettersberg
Standesamt, Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt sind barrierefrei im Erdgeschoss erreichbar.
Parkplätze
- Parkplatz: öffentlicher Gemeindeparkplatz
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Fr. 07:30-10:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036452 78517
Telefon Festnetz: 036452 78527
E-Mail: k.kaufmann@am-ettersberg.de
E-Mail: d.toermer@am-ettersberg.de
Kontaktperson
Frau Törmer
Bankverbindung
Gemeinde Am Ettersberg
Empfänger: Gemeinde Am Ettersberg
IBAN: DE05 1203 0000 0000 9095 15
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin (DKB)
erforderliche Unterlagen
Alle nachfolgend genannten Urkunden und Dokumente müssen Sie zur Beurkundung im Standesamt in der Regel im Original vorlegen. Ausländische Urkunden müssen Sie grundsätzlich durch einen in Deutschland zugelassenen Dolmetscher übersetzen lassen. In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
- Identitätsdokumente von Mutter und Vater (Personalausweis oder Reisepass)
- Eltern, die miteinander verheiratet sind:
- Eheurkunde
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- Vaterschaftsanerkennung (falls bereits vorgeburtlich erfolgt) und gegebenenfalls Sorgeerklärung
Ist der Familienstand der Mutter "geschieden" oder "verwitwet", so ist zusätzlich die Eheurkunde der aufgelösten Ehe sowie der Nachweis über die Scheidung der Ehe (rechtskräftiges Urteil) beziehungsweise die Sterbeurkunde des Ehegatten vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige der Geburt des Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Kosten
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist für Sie gebührenfrei. Ebenso gebührenfrei sind die Geburtsurkunden zur Beantragung des Elterngeldes, des Kindergeldes und der Mutterschaftshilfe. Eine Geburtsurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 07.07.2023
Stichwörter
Personenstandsurkunde