Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Hausgeburt anzeigen

    Die Hausgeburt eines Kindes müssen Sie beim Standesamt des Geburtsortes beurkunden lassen.

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Bei einer Hausgeburt muss die Geburt von Ihnen als sorgeberechtigtem Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind Sie als Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt zugegen war, anzuzeigen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Meiningen - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1

    98617 Meiningen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Reithalle
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 9  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Zentrum WEST
      Anzahl: 170  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Reithalle
      Anzahl: 35  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Marstall
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03693 454-541(Leitung Standesamt)

    Telefon Festnetz: 03693 454-544(Sachbearbeitung Standesamt)

    Telefon Festnetz: 03693 454-542(Sachbearbeitung Standesamt)

    Telefon Festnetz: 03693 454-545(Bürgerbüro)

    Telefon Festnetz: 03693 454-543(Sachbearbeitung Standesamt)

    Telefon Festnetz: 03693 454-151(Sekretariat Geschäftsbereich Bürgerdienste)

    E-Mail: standesamt@meiningen.de

    E-Mail: buergerbuero@meiningen.de

    E-Mail: buergerdienste@meiningen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Alle nachfolgend genannten Urkunden und Dokumente müssen Sie zur Beurkundung im Standesamt in der Regel im Original vorlegen. Ausländische Urkunden müssen Sie grundsätzlich durch einen in Deutschland zugelassenen Dolmetscher übersetzen lassen. In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.

    • Identitätsdokumente von Mutter und Vater (Personalausweis oder Reisepass)
    • Eltern, die miteinander verheiratet sind:
      • Eheurkunde
      • Geburtsurkunden beider Elternteile
    • Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind:
      • Geburtsurkunden beider Elternteile
      • Vaterschaftsanerkennung (falls bereits vorgeburtlich erfolgt) und gegebenenfalls Sorgeerklärung

    Ist der Familienstand der Mutter "geschieden" oder "verwitwet", so ist zusätzlich die Eheurkunde der aufgelösten Ehe sowie der Nachweis über die Scheidung der Ehe (rechtskräftiges Urteil) beziehungsweise die Sterbeurkunde des Ehegatten vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt des Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

    Kosten

    Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist für Sie gebührenfrei. Ebenso gebührenfrei sind die Geburtsurkunden zur Beantragung des Elterngeldes, des Kindergeldes und der Mutterschaftshilfe. Eine Geburtsurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 07.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de