Hausgeburt anzeigen
Die Hausgeburt eines Kindes müssen Sie beim Standesamt des Geburtsortes beurkunden lassen.
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Bei einer Hausgeburt muss die Geburt von Ihnen als sorgeberechtigtem Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind Sie als Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt zugegen war, anzuzeigen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen - FD Personenstandswesen (Standesamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Ratsstrasse 25
Postfach 1243
99962 Mühlhausen/Thüringen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Gesonderte Termine während der Dienstzeiten sind nach Vereinbarung möglich. Hinweis: Neben den einheitlichen Öffnungszeiten gelten für Stadtbibliothek und Bürgerbüro gesonderte Sprechzeiten.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Alle nachfolgend genannten Urkunden und Dokumente müssen Sie zur Beurkundung im Standesamt in der Regel im Original vorlegen. Ausländische Urkunden müssen Sie grundsätzlich durch einen in Deutschland zugelassenen Dolmetscher übersetzen lassen. In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
- Identitätsdokumente von Mutter und Vater (Personalausweis oder Reisepass)
- Eltern, die miteinander verheiratet sind:
- Eheurkunde
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- Vaterschaftsanerkennung (falls bereits vorgeburtlich erfolgt) und gegebenenfalls Sorgeerklärung
Ist der Familienstand der Mutter "geschieden" oder "verwitwet", so ist zusätzlich die Eheurkunde der aufgelösten Ehe sowie der Nachweis über die Scheidung der Ehe (rechtskräftiges Urteil) beziehungsweise die Sterbeurkunde des Ehegatten vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige der Geburt des Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Kosten
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist für Sie gebührenfrei. Ebenso gebührenfrei sind die Geburtsurkunden zur Beantragung des Elterngeldes, des Kindergeldes und der Mutterschaftshilfe. Eine Geburtsurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 07.07.2023
Stichwörter
Personenstandsurkunde