Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies erhalten Sie bei dem Standesamt I in Berlin.
Beschreibung
Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.
zuständige Stelle
Standesamt I in Berlin
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Feldstein - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus auf dem Markt
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Themar
- Haltestelle: Zentrale Haltestelle Themar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein ist Verwaltungsbehörde für die Gemeinden Ahlstädt, Beinerstadt, Bischofrod, Dingsleben, Ehrenberg, Eichenberg, Grimmelshausen, Grub, Henfstädt, Kloster Veßra, Marisfeld, Oberstadt, Reurieth, Schmeheim, St. Bernhardt und der Stadt Themar
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
- bei Beantragung durch eine vertretende Person:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
- und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person
- bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Formulare
- Formulare: nein
- Online-Dienst vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
- Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
- der Ehegatte oder die Ehegattin oder Lebenspartner / Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei Ablehnung der Ausstellung der Urkunde kann (nur) ein Antrag auf Anweisung beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin gestellt werden. Das Widerspruchsverfahren ist nur hinsichtlich des Gebührenbescheids möglich.
Verfahrensablauf
- Grundsätzlich kann eine Urkunde auch in analoger Form beantragt werden, jedoch wird aus Gründen der Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses dringend zur Verwendung des Online-Antrages geraten.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
0 bis 5 Monate (Meist innerhalb weniger Tage, bei Anforderungen für Urkunden aus den ehemaligen deutschen Gebieten können aufgrund des Suchaufwands mehrere Monate erforderlich sein.)
Kosten
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde EUR 12,00, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde EUR 6,00.: Gebühr ab 6.00 EUR bis 12.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport Berlin, Abteilung 1 - Staats- und Verwaltungsrecht am 05.10.2020
Stichwörter
Nachweis, Geburt, Ausland, Ostgebiete, Geburtsurkunde, Konsularregister, Deutsche, Berlin Ehemalige, Kolonialregister, Standesamt I