Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen

    Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.

    Beschreibung

    Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "ELSTER" einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

    Zuständigkeit

    Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Südthüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Straße 4

    98527 Suhl

    Öffnungszeiten

    Während unserer Telefonzeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall. Eine persönliche Vorsprache im Finanzamt, ohne vorherige Terminvereinbarung, ist leider nicht möglich. 0361 57 3619-900 Telefonzeiten Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr * Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr *Es sind ausschließlich die Telefonauskunft, die Finanzkassen und die Vollstreckungsstellen erreichbar. Ansprechpartner

    Kontakt

    Fax: 0361 573619-512

    Telefon Festnetz: 0361 573619-900

    E-Mail: poststelle@finanzamt-sued.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt "ELSTER" ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

    Formulare

    • Formulare: "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -", Abschnitt "C"
    • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt "ELSTER"
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Stichwörter

    Steuerauskunft, Religionszugehörigkeit, Freibetrag, Familienstand, Kinderfreibetrag, ELSTER, Steuerklasse, ELStAM, Elektronische Lohnsteuerkarte, Steuerkarte, Kinderfreibeträge, Hochzeit, Einkommensteuer, Lohnsteuerabzug, Lohnsteuerkarte, Elstam, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English