Geografische Genehmigung für unbemannte Fluggeräte Erteilung

    Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen in geografischen UAS-Gebieten beantragen

    Wenn Sie ein UAS in einem geografischen UAS-Gebiet betreiben, sind besondere Regelungen zu beachten.

    Sie können im begründeten Ausnahmefall eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Bürger und Unternehmen müssen beim Betrieb eines UAS in einem geografischen UAS-Gebiet besondere Regelungen beachten. Sollte dies im begründeten Ausnahmefall nicht möglich sein, können sie die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen in geografischen UAS-Gebieten beantragen. Zudem werden von der Landesluftfahrtbehörde schriftliche und telefonische Auskünfte zum UAS-Betrieb erteilt.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Referat 520 - "Luftverkehr" des Thüringer Landesverwaltungsamts.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Referat 520 - "Luftverkehr" des Thüringer Landesverwaltungsamts.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0361 57332-1462

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1403

    E-Mail: guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Vollständig ausgefülltes Antragsformular

    Personalausweis(e) des/ der Fernpiloten in Kopie

    EU-Kompetenznachweis oder EU-Fernpilotenzeugnis nach VO (EU) 2019/ 947

    Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden

    Technisches Datenblatt des unbemannten Luftfahrzeugsystems

    formlose Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers zum Starten und Landen

    Übersichtskarte des Befliegungsgebiets

    Gegebenenfalls Risikobewertung und Nachweise sowie Unterlagen nach SORA-GER (Die SORA wird als mehrstufiger Prozess der Risikobewertung genutzt und soll der Verbesserung der Sicherheit durch den Einsatz von Drohnen bewirken.)

    Formulare

    Den ausgefüllten Antrag können Sie entweder elektronisch per E-Mail oder ausgedruckt postalisch an das Referat 520 - "Luftverkehr" des Thüringer Landesverwaltungsamts senden.

    Voraussetzungen

    Sie müssen nachweisen, dass die Einhaltung der besonderen Regelungen der Rechtsgrundlage nicht möglich ist und Sie ein darüber hinausgehendes berechtigtes Interesse am UAS-Betrieb haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Fristen

    keine

    Kosten

    Einzelerlaubnis: Gebühren in Höhe von 50 €

    Allgemeinerlaubnis: Gebühren in Höhe von 150,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Nur in begründeten Fällen kann für die in der Rechtsgrundlage genannten geografischen Gebiete über die dort festgelegten Regelungen hinaus eine Ausnahme zum Betrieb von UAS beantragt werden.

    Dabei ist detailliert zu begründen, weshalb die Regelungen der Rechtsgrundlage nicht eingehalten werden können und worin das darüber hinausgehende berechtigte Interesse am UAS-Betrieb besteht.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesverwaltungsamt am 25.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2023

    Stichwörter

    Drohne, Unbemanntes Fluggerät, Unbemanntes Luftfahrzeugsystem, UAS, Aufstiegserlaubnis, Geografisches UAS-Gebiet

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de