Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

    Geburt eines Kindes auf einem deutschen Seeschiff anzeigen

    Wenn ein Kind während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt in seinem Geburtenregister. Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet sie an das Standesamt I in Berlin weiter.

    Beschreibung

    Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, geboren, besteht eine Pflicht zur Anzeige der Geburt beim Standesamt I in Berlin. Der sorgeberechtigte Elternteil erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer. Sind die Eltern verhindert, so ist auch jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt zugegen war.

    Ansprechpartner

    Für Hohenwarte wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • gegebenenfalls die Sorgeerklärung
        • alles gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
           
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

    Eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.

      Formulare

      • Formulare: keine
      • Online-Dienst: keine
      • Schriftform erforderlich: nein
      • Persönliches Erscheinen nötig: ja

      Voraussetzungen

      • Ein Kind wurde auf einem Seeschiff unter deutscher Flagge geboren
      • Anzeigeverpflichtete (gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern oder des Kindes)
        • der sorgeberechtigte Elternteil und jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war, wenn die Eltern verhindert sind
        • Die Anzeige erfolgt beim Schiffsführer oder der Schiffsführerin, der / die diese an das Standesamt I in Berlin weiterleitet.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      • Der sorgeberechtigte Elternteil oder, im Verhinderungsfall, eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer.
      • Der Schiffsführer oder der die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet die Geburtsanzeige an das Standesamt I in Berlin weiter.
      • Die erforderlichen Unterlagen sollten beigefügt oder bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nachgereicht werden.
      • Beim Standesamt I in Berlin erfolgt die Registrierung im Geburtenregister.
      • Bestellte (Geburts-) Urkunden können zugesandt werden.

      Fristen

      Die Anzeige ist durch die hierzu Verpflichteten unverzüglich beim Schiffsführer zu erstatten. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.

      Bearbeitungsdauer

      0 bis 5 Tage (Die Beurkundung erfolgt innerhalb einiger Tage nach Eingang der Anzeige beim Standesamt I in Berlin, sofern auch alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.)

      Kosten

      Die Beurkundung im Geburtenregister des Standesamts I in Berlin ist gebührenfrei.: Gebühr kostenfrei

      Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde 12,00 EUR, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde 6,00 EUR.: Gebühr ab 6.0 EUR bis 12.0 EUR

      Hinweise (Besonderheiten)

      keine

      Weitere Informationen

      keine

      Gültigkeitsgebiet

      Thüringen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport, Abteilung I – Staats- und Verwaltungsrecht am 05.10.2020

      Version

      Technisch erstellt am 22.05.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

      Technisch geändert am 07.06.2023 (von: system)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)