• Geratal (Landkreis Ilm-Kreis, Thüringen)
Geburt im Ausland Beurkundung

Geburt im Ausland beurkunden lassen

Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.

Beschreibung

Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  beim Standesamt in Deutschland beantragen.

Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.

Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.

zuständige Stelle

Standesamt des (letzten) deutschen Wohnsitzes

Zuständigkeit

An das Standesamt des (letzten) deutschen Wohnsitzes der im Ausland geborenen oder der antragsberechtigten Person.

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Arnstadt

Adresse

Hausanschrift

Markt 1

99310 Arnstadt

Kontakt

Telefon Festnetz: 03628 7456

Fax: 03628 745800

E-Mail: rathaus@arnstadt.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 03.04.2007

Technisch geändert am 16.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

erforderliche Unterlagen

  • Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
  • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • Ehe und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
  • gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall

Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind staatenlos oder eine anerkanntermaßen geflüchtete Person, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
  • Sie beantragen die Beurkundung für
    • sich selbst,
    • Ihr Kind,
    • ein Elternteil oder
    • Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Die nachträgliche Beurkundung einer Geburt im Ausland ist gebührenpflichtig. In Thüringen beträgt die Gebühr für die nachträgliche Beurkundung 90,00 €. Eine aus dem Geburtenregister erstellte Geburtsurkunde kostet 10,00 €.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 06.06.2023

Version

Technisch erstellt am 22.05.2023

Technisch geändert am 13.06.2023

Stichwörter

Botschaft, Staatsangehörigkeitsrecht, Anzeige der Geburt, Geburtenregister, Geburt, nachträgliche Beurkundung, Wohnsitz im Ausland, Ausland, Auslandsvertretung, Geburtsurkunde, Kind, Standesamt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024