Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung

    Fahrerlaubnis - Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnisklassen mit befristeter Geltungsdauer erweitern lassen

    Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnisklassen mit befristeter Geltungsdauer der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E erweitern lassen.

    Beschreibung

    Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E erweitern.
    Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Führerscheinwesen

    Beschreibung

    In der Fahrerlaubnisbehörde wird die allgemeine Fahrerlaubnis auf Antrag erteilt, erweitert, umgeschrieben, bei Verlust ersetzt oder aufgrund Verkehrsordnungswidrigkeiten entzogen. Auch die Fahrerlaubnis mit 17 (begleitendes Fahren) wird hier auf Antrag erteilt. Zum Zweck der Erteilung von Fahrerlaubnissen arbeitet die Fahrerlaubnisbehörde eng mit den Fahrschulen zusammen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 60  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost
    • Haltestelle: Wielandstraße
      Linie:
      • Bus: 212
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linien:
      • Bus: 243
      • Bus: 206
      • Bus: 212
      • Bus: 220
      • Bus: 242
      • Bus: 209
      • Bus: 200
      • Bus: 208
      • Bus: 201
      • Bus: 211
      • Bus: 205
      • Bus: 210
      • Bus: 216

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-720

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))

    aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    bisheriger Führerschein.

    Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)

    Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.

    Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Der Nachweis darf bei Antragstellungdarf nicht älter als ein Jahr sein.

    Zusätzlich für die D-Klassen ein leistungspsychologisches Gutachten. Sie können die Bescheinigung die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

    bei den D-Klassen: Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O).

    Formulare

    Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.

    Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet.

    Voraussetzungen

    Sie müssen das jeweils erforderliche Mindestalter nach § 10 FeV erreicht haben.

    Sie müssen Ihr Sehvermögen nachweisen und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Lkw bzw. Bussen orlegen.

    Bei den D- Klassen müssen Sie zusätzlich ein Führungszeugnis und ein leistungspsychologisches Gutachten vorlegen.

    Wenn Sie über 50 Jahre alt sind müssen Sie zudem bei D- Klassen ein leistungspsychologisches Gutachten vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. 

    Fristen

    Eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt.

    Die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes  beantragt werden.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, D1 oder D darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis für die höhere Klasse frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt werden.

    Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E, CE, D1E oder DE darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse BE, C1E, CE, D1E oder DE frühestens mit der Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug erteilt werden.

    Unterstützende Institutionen

    Fahrschulen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 15.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Stichwörter

    Lkw, C-Klassen, Bus-Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis erweitern, Führerschein, Fahrerlaubnisklassen, Fahrerlaubnis Klassen zusätzlich, Bestehende Fahrerlaubnis, Omnibus, Lkw-Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis Klassen zusätzlich befristet, D- Klassen, Busführerschein, befristeter Führerschein, Lkw-Führerschein, Fahrerlaubnis, Bus, Führerschein erweitern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de