Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen
Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Fahrerlaubnisklasse L erweitern.
Beschreibung
Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse L erweitern.
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:
- für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Landratsamt Kyffhäuserkreis - I.1.5 Sachgebiet Führerscheinstelle
Aktuelles
die Erteilung, Erweiterung, Neuerteilung nach vorherigem Entzug sowie die Verlängerung von Fahrerlaubnissen. Es werden Anträge auf Ausstellung von Kartenführerscheinen bei Verlust oder Diebstahl, Umstellung von Altfahrerlaubnissen und Internationalen Führerscheinen sowie Fahrerkarten bearbeitet. Ebenso werden Nachweise für die Berufskraftfahrerqualifizierung erfasst und ausgestellt. Bearbeitet und überwacht werden Maßnahmen zur Fahrerlaubnis auf Probe und zum Fahreignungsbewertungssystem. Die Fahrerlaubnisbehörde ergreift anlassbezogen Maßnahmen zur Überprüfung der Kraftfahreignung, zum Beispiel die Anordnung zur Beibringung ärztlicher oder medizinisch-psychologischer Gutachten.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Artern
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Sondershausen
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Artern
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: Sondershausen
Anzahl: 11
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Artern
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Sondershausen
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Artern
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: Sondershausen
Anzahl: 11
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Di. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mi. 08:00 – 13:00 Uhr Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Fr. 08:00 – 13:00 Uhr Sa. 09:00 – 12:00 Uhr (jeder 1. Samstag im Monat, ausschließlich in Sondershausen)
Kontakt
Weitere Informationen
Antragsannahme in der Außenstelle Artern für folgende Leistungen:
- Fahrschulausbildung (Ersterteilung / Erweiterung)
- Führerscheinumtausch
- Umschreibung ausländische Führerscheine
- Ersatz nach Diebstahl / Verlust
- Verlängerung C-Klassen (LKW)
- Eintragung / Änderung Schlüsselzahlen
- Fahrerkarte
- Internationaler Führerschein
- Fahrerqualifikationsnachweis
erforderliche Unterlagen
Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
gültiger Führerschein
Angaben zur Fahrschule
Formulare
Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.
Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet.
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Fahrerlaubnis besitzen.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fristen
Die theoretische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle (DEKRA) bestanden sein.
Antragsfrist: 12 Monate (Der Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestehen.)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Unterstützende Institutionen
Fahrschulen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.06.2023