Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen D, D1, DE oder D1E

    Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern

    Wenn Sie Busse fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse D, DE, D1 oder D1E bei der Fahrerlaubnisbehörde erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet.

    Beschreibung

    Um Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E.

    Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.

    Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen D, DE, D1 und D1E werden diese auf 5 Jahre befristet erteilt.

    Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Frist beantragen.

    Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Busse zu führen.

    Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie Voraussetzungen erfüllen.

    Fahrerlaubnis Klasse D:

    Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person

    Anhänger mit bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse

    vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B

    gestaffeltes Mindestalter je nach Qualifikation (§ 10 Fahrerlaubnis-Verordnung)

    Fahrerlaubnis Klasse DE:

    Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person

    Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

    vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D

    gestaffeltes Mindestalter: je nach Qualifikation (§ 10 Fahrerlaubnis-Verordnung) 

    Fahrerlaubnis Klasse D1:

    Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person

    maximale Gesamtlänge: 8m

    Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

    vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B

    Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

    Fahrerlaubnis Klasse D1E:

    Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person

    maximale Gesamtlänge: 8m

    Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

    vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D1

    Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weimarer Land - Fahrerlaubnisbehörde

    Aktuelles

    In der Fahrerlaubnisbehörde des Weimarer Landes erfolgt die Erteilung, die Erweiterung, die Neuerteilung von nach vorangegangenem Entzug und die Verlängerung von Fahrerlaubnissen. Informationen zu den einzelnen Aufgabenschwerpunkten sind im Portal des Landratsamtes Weimarer Land zu finden.

    Beschreibung

    Aufgabenschwerpunkte:

    • Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis
    • Ersatzführerschein wegen Verlust oder Diebstahl

    • Begleitetes Fahren mit 17

    • Internationaler Führerschein

    • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    • Fahrerkarte für ein digitales Kontrollgerät

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 04.08.2021 (von: Uhlemann-Scheiding, Jana)

    Technisch geändert am 24.07.2024 (von: Franke, Nele)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen)) 

    aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.

    Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 1 Jahr). Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen.

    Leistungspsychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)

    Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)

    polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

    aktueller Führerschein

    Angaben zur Fahrschule

    Formulare

    Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen. 

    Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet.
     

    Voraussetzungen

    Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.

    Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.

    Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse erreicht.

    Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

    Sie sind körperlich und geistig geeignet, einen Bus zu führen.

    Sie haben die – je nach beantragter Klasse im Umfang unterschiedliche – theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Busses erfolgreich absolviert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Fahrerlaubnis der Klassen D1 oder D darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat. In diesem Fall darf die Fahrerlaubnis für die höhere Klasse frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt werden.

    Eine Fahrerlaubnis der Klasse D1E oder DE darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat. In diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse D1E oder DE frühestens mit der Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug erteilt werden. 

    Soll erstmalig im Rahmen einer Berufskraftfahrer-Ausbildung eine Busfahrerlaubnis vor Erreichen des regulären Mindestalters erteilt werden, ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle erforderlich .

    Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz). In diesem Zusammenhang können weitere Informationen den „Anwendungshinweisen zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht“ entnommen werden. Diese sollen insbesondere den betroffenen Fahrern und Unternehmern die Anwendung der Vorschriften erleichtern und eine Hilfestellung bieten.

    Die aktuelle Version der Anwendungshinweise ist auf der Webseite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität veröffentlicht: 

    Unterstützende Institutionen

    Fahrschulen

    Industrie- und Handelskammern

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministeriurm für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 14.06.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)