Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern
Wenn Sie Lkw fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse C, CE, C1 oder C1E bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet.
Beschreibung
Um Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse C, CE, C1 oder C1E. Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen C, CE, C1, oder C1E werden diese auf 5 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Frist beantragen.
Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger zu führen. Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
Fahrerlaubnis Klasse C:
Kraftfahrzeuge mit mehr als 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
Anhänger mit bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse
vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren
Fahrerlaubnis Klasse CE:
Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
Anhänger mit bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse
vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C
Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren
Fahrerlaubnis Klasse C1:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Geamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
Anhänger mit bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse
vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Fahrerlaubnis Klasse C1E:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,.500 kg und 7.500 kg und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg, sofern die zulässige Geamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
bei Zugfahrzeug der Klasse B: Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C1
Mindestalter: 18 Jahre
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 41 - Straßenverkehr - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 65
04581 Altenburg
Hausanschrift
Zeitzer Str./ Lindenaustraße
Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für die Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren Privatpersonen und Firmen vorab bitte Termine: telefonisch (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13:30 bis 16 Uhr unter Tel. 03447 586-602 ), per E-Mail unter kfz.zulassung@altenburgerland.de oder schriftlich. Zulassungsdienste, Autohäuser und Kfz-Händler können ihre Unterlagen in der Zeit von 7:30 bis 08:00 Uhr abgeben und nach Info über die Fertigstellung wieder abholen. Die Behörde weist darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig angenommen werden. Außerdem sollten Kennzeichen vorher geprägt werden. Zugang erhalten nur Antragsteller ohne Begleitperson. Im Gebäude besteht kein Maskenpflicht, der Mindestabstand von 1,5 Metern wird empfohlen sowie die Beachtung der Nies- und Hustenetikette. Die Führerscheinstelle vergibt zeitgleich Termine unter der Rufnummer 03447 586-619 , - 622 , - 618 , - 621 oder per E-Mail unter fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de .  
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 1 Jahr). Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen.
Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
aktueller Führerschein
Angaben zur Fahrschule
Formulare
Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.
Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet.
Voraussetzungen
Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.
Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse erreicht.
Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Sie sind geeignet, einen Lkw zu führen.
Sie haben die in der beantragten Klasse erforderliche theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Lkw erfolgreich absolviert.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Fristen
Geltungsdauer: 5 Jahre
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 oder C darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat. In diesem Fall darf die Fahrerlaubnis für die höhere Klasse frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt werden.
Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E oder CE darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat. In diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse C1E oder CE frühestens mit der Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug erteilt werden.
Soll erstmalig im Rahmen einer Berufskraftfahrer-Ausbildung eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder CE vor Erreichen des regulären Mindestalters erteilt werden, ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle erforderlich.
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz). In diesem Zusammenhang können weitere Informationen den „Anwendungshinweisen zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht“ entnommen werden. Diese sollen insbesondere den betroffenen Fahrern und Unternehmern die Anwendung der Vorschriften erleichtern und eine Hilfestellung bieten.
Die aktuelle Version der Anwendungshinweise ist auf der Webseite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität veröffentlicht:
Unterstützende Institutionen
Fahrschulen
Industrie- und Handelskammern
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.06.2023