Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse B

    Fahrerlaubnis - Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen

    Wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie diese um eine Fahrerlaubnis der Klasse B erweitern.

    Beschreibung

    Mit Fahrerlaubnisklasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein.

    Sie können mit der Fahrerlaubnisklasse B Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg transportieren. Wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreitet, darf die zulässiger Gesamtmasse des Anhängers auch mehr als 750 kg betragen.

    Die Fahrerlaubnisklasse B wird unbefristet erteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Zulassung, Führerschein

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwarzburger Chaussee 12

    07407 Rudolstadt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Schloßstraße 24

    07318 Saalfeld/Saale

    Kontakt

    Fax: 03671 823-370

    Telefon Festnetz: 03672 823-192

    E-Mail: zulassung@kreis-slf.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Außenstelle der Kfz-Zulassung im Landratsamt Haus I, Schloßstr. 24, 07318 Saalfeld

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))

    aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen).

    Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)

    gültiger Führerschein

    Angaben zur Fahrschule

    Formulare

    Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.

    Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
    • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Fristen

    Die theoretische Prüfung muss innerhalb  von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle (DEKRA) bestanden sein.

    Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden.

    Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.

    Unterstützende Institutionen

    Fahrschulen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Stichwörter

    Führerschein, PKW-Führerschein, Erweiterung, Kfz, Fahrerlaubnisklasse B, B-Klasse, Pkw-Führerschein, Kraftfahrzeug, Fahrerlaubnis, Auto, Pkw

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English