• Apolda (Landkreis Weimarer Land, Thüringen)
Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse B

Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen

Wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie diese um eine Fahrerlaubnis der Klasse B erweitern.

Beschreibung

Mit Fahrerlaubnisklasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein.

Sie können mit der Fahrerlaubnisklasse B Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg transportieren. Wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreitet, darf die zulässiger Gesamtmasse des Anhängers auch mehr als 750 kg betragen.

Die Fahrerlaubnisklasse B wird unbefristet erteilt.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts.

Ansprechpartner

Landratsamt Weimarer Land - Fahrerlaubnisbehörde

Aktuelles

In der Fahrerlaubnisbehörde des Weimarer Landes erfolgt die Erteilung, die Erweiterung, die Neuerteilung von nach vorangegangenem Entzug und die Verlängerung von Fahrerlaubnissen. Informationen zu den einzelnen Aufgabenschwerpunkten sind im Portal des Landratsamtes Weimarer Land zu finden.

Beschreibung

Aufgabenschwerpunkte:

  • Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis
  • Ersatzführerschein wegen Verlust oder Diebstahl

  • Begleitetes Fahren mit 17

  • Internationaler Führerschein

  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • Fahrerkarte für ein digitales Kontrollgerät

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstrasse 28

99510 Apolda

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Version

Technisch erstellt am 04.08.2021

Technisch geändert am 10.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

erforderliche Unterlagen

Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))

aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen).

Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)

gültiger Führerschein

Angaben zur Fahrschule

Formulare

Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.

Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet.

Voraussetzungen

  • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fristen

Die theoretische Prüfung muss innerhalb  von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle (DEKRA) bestanden sein.

Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden.

Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Hinweise (Besonderheiten)

Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.

Unterstützende Institutionen

Fahrschulen

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.06.2023

Version

Technisch erstellt am 12.05.2023

Technisch geändert am 12.06.2023

Stichwörter

Kfz, Pkw, Fahrerlaubnis, Führerschein, Pkw-Führerschein, Auto, PKW-Führerschein, Kraftfahrzeug, B-Klasse, Erweiterung, Fahrerlaubnisklasse B

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024