Anhängerklasse E beantragen
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie diesen um die Anhängerklasse E erweitern.
Beschreibung
Mit der Fahrerlaubnisklasse B können Sie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg transportieren. Wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreitet, darf die zulässiger Gesamtmasse des Anhängers auch mehr als 750 kg betragen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse BE hingegen können Sie einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg an Ihr Fahrzeug koppeln. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.
Um die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Anhängerklasse E zu beantragen, müssen Sie bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis erfüllen. Bei der Erweiterung auf die Klasse BE müssen Sie nur eine praktische Prüfung ablegen. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 41 - Straßenverkehr - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 65
04581 Altenburg
Hausanschrift
Zeitzer Str./ Lindenaustraße
Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für die Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren Privatpersonen und Firmen vorab bitte Termine: telefonisch (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13:30 bis 16 Uhr unter Tel. 03447 586-602 ), per E-Mail unter kfz.zulassung@altenburgerland.de oder schriftlich. Zulassungsdienste, Autohäuser und Kfz-Händler können ihre Unterlagen in der Zeit von 7:30 bis 08:00 Uhr abgeben und nach Info über die Fertigstellung wieder abholen. Die Behörde weist darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig angenommen werden. Außerdem sollten Kennzeichen vorher geprägt werden. Zugang erhalten nur Antragsteller ohne Begleitperson. Im Gebäude besteht kein Maskenpflicht, der Mindestabstand von 1,5 Metern wird empfohlen sowie die Beachtung der Nies- und Hustenetikette. Die Führerscheinstelle vergibt zeitgleich Termine unter der Rufnummer 03447 586-619 , - 622 , - 618 , - 621 oder per E-Mail unter fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de .  
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
gültiger Führerschein
Angaben zur Fahrschule
Formulare
Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.
Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet.
Voraussetzungen
Sie müssen eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllen.
Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben (oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren).
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Fahrerlaubnisklasse BE kann auch im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre erworben werden.
Neben der Fahrerlaubnisklasse B und der Fahrerlaubnisklasse BE gibt es als „Zwischenvariante“ die Schlüsselzahl B96:
Wenn Sie ein Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen möchten und die zulässige Gesamtmasse dieser Kombination dadurch mehr als 3.500 kg beträgt (bis max. 4.250 kg), kann dies mittels Schlüsselzahl 96 erfolgen.
Unterstützende Institutionen
Fahrschulen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 16.06.2023