Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96 oder 196

    Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen

    Für den Erhalt der Schlüsselzahlen 96 (Anhänger) und 196 (Leichtkraftrad) müssen Sie jeweils eine Fahrerschulung absolvieren, welche in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt ist.

    Beschreibung

    Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen. Die zulässige Gesamtmasse darf dabei 3.500 kg überschreiten, aber 4.250 kg nicht übersteigen.

    Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum. Die Motorleistung darf dabei bei nicht mehr als 11 kW liegen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

    Für den Erhalt dieser Schlüsselzahlen müssen Sie jeweils eine Fahrerschulung absolvieren, welche in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weimarer Land - Fahrerlaubnisbehörde

    Aktuelles

    In der Fahrerlaubnisbehörde des Weimarer Landes erfolgt die Erteilung, die Erweiterung, die Neuerteilung von nach vorangegangenem Entzug und die Verlängerung von Fahrerlaubnissen. Informationen zu den einzelnen Aufgabenschwerpunkten sind im Portal des Landratsamtes Weimarer Land zu finden.

    Beschreibung

    Aufgabenschwerpunkte:

    • Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis
    • Ersatzführerschein wegen Verlust oder Diebstahl

    • Begleitetes Fahren mit 17

    • Internationaler Führerschein

    • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    • Fahrerkarte für ein digitales Kontrollgerät

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 04.08.2021 (von: Uhlemann-Scheiding, Jana)

    Technisch geändert am 24.07.2024 (von: Franke, Nele)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))

    aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    Antrag auf Eintragung einer Schlüsselzahl

    Bescheinigung über die Teilnahme an der jeweiligen Fahrerschulung

    gültiger Führerschein

    Formulare

    Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.

    Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet

    Voraussetzungen

    Für die Schlüsselzahl 96 (Anhänger):

    Sie müssen mindestens 18, im Falle des begleitenden Fahrens 17 Jahre alt sein.

    Sie müssen eine Fahrerschulung von mindestens 7 Stunden absolviert haben und nachweisen können (mindestens 2,5 Stunden theoretische Schulung, mindestens 3,5 Stunden praktische Schulung).

    Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllen.

    Für die Schlüsselzahl 196 (Leichtkraftrad):

    Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.

    Sie müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B gewesen sein.

    Sie müssen mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (mindestens 4 Unterrichtseinheiten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten Praxis) absolvieren und nachweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der B 196 - Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf 1 Jahr nicht überschreiten.

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Schlüsselzahl B96 gilt in der gesamten Europäischen Union (EU).

    Abgesehen von der Schlüsselzahl B196 besteht auch die Möglichkeit der Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B um die Anhängerklasse E. Dadurch ist das Führen noch größerer Fahrzeugkombinationen möglich. So können mit Fahrerlaubnisklasse BE Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt, geführt werden.

    Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Schlüsselzahl und gilt somit nur in Deutschland.

    Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Deshalb ist mit ihr auch zum Beispiel die Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich.

    Unterstützende Institutionen

    Fahrschulen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 16.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 19.06.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)