Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
Für den Erhalt der Schlüsselzahlen 96 (Anhänger) und 196 (Leichtkraftrad) müssen Sie jeweils eine Fahrerschulung absolvieren, welche in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt ist.
Beschreibung
Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen. Die zulässige Gesamtmasse darf dabei 3.500 kg überschreiten, aber 4.250 kg nicht übersteigen.
Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum. Die Motorleistung darf dabei bei nicht mehr als 11 kW liegen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Für den Erhalt dieser Schlüsselzahlen müssen Sie jeweils eine Fahrerschulung absolvieren, welche in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Südeichsfeld (Kreis Unstrut-Hainich-Kreis, Thüringen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Antrag auf Eintragung einer Schlüsselzahl
Bescheinigung über die Teilnahme an der jeweiligen Fahrerschulung
gültiger Führerschein
Formulare
Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.
Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet
Voraussetzungen
Für die Schlüsselzahl 96 (Anhänger):
Sie müssen mindestens 18, im Falle des begleitenden Fahrens 17 Jahre alt sein.
Sie müssen eine Fahrerschulung von mindestens 7 Stunden absolviert haben und nachweisen können (mindestens 2,5 Stunden theoretische Schulung, mindestens 3,5 Stunden praktische Schulung).
Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllen.
Für die Schlüsselzahl 196 (Leichtkraftrad):
Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
Sie müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B gewesen sein.
Sie müssen mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (mindestens 4 Unterrichtseinheiten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten Praxis) absolvieren und nachweisen können.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der B 196 - Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf 1 Jahr nicht überschreiten.
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Schlüsselzahl B96 gilt in der gesamten Europäischen Union (EU).
Abgesehen von der Schlüsselzahl B196 besteht auch die Möglichkeit der Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B um die Anhängerklasse E. Dadurch ist das Führen noch größerer Fahrzeugkombinationen möglich. So können mit Fahrerlaubnisklasse BE Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt, geführt werden.
Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Schlüsselzahl und gilt somit nur in Deutschland.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Deshalb ist mit ihr auch zum Beispiel die Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich.
Unterstützende Institutionen
Fahrschulen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 16.06.2023