Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
Als Berufskraftfahrer:in benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).
Beschreibung
Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrer:in die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.
Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit dem 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.
Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt. Der FQN ist zusammen mit dem Führerschein bei der Fahrt mitzuführen.
Der FQN wird ausgestellt über den
Erwerb der Grundqualifikation,
Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildung (alle 5 Jahre)
Den FQN müssen Sie schriftlich bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 41 - Straßenverkehr - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 65
04581 Altenburg
Hausanschrift
Zeitzer Str./ Lindenaustraße
Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für die Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren Privatpersonen und Firmen vorab bitte Termine: telefonisch (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13:30 bis 16 Uhr unter Tel. 03447 586-602 ), per E-Mail unter kfz.zulassung@altenburgerland.de oder schriftlich. Zulassungsdienste, Autohäuser und Kfz-Händler können ihre Unterlagen in der Zeit von 7:30 bis 08:00 Uhr abgeben und nach Info über die Fertigstellung wieder abholen. Die Behörde weist darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig angenommen werden. Außerdem sollten Kennzeichen vorher geprägt werden. Zugang erhalten nur Antragsteller ohne Begleitperson. Im Gebäude besteht kein Maskenpflicht, der Mindestabstand von 1,5 Metern wird empfohlen sowie die Beachtung der Nies- und Hustenetikette. Die Führerscheinstelle vergibt zeitgleich Termine unter der Rufnummer 03447 586-619 , - 622 , - 618 , - 621 oder per E-Mail unter fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de .  
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
gültiger Führerschein
Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung
gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung-EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
Formulare
Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.
Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet.
Voraussetzungen
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Sie sind Berufskraftfahrer:in oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrer:in.
Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Fahrerqualifizierungsnachweises an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Im Rahmen des Bund-Länder-Arbeitskreises „Berufskraftfahrerrecht“ wurden sog. Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht abgestimmt.
Die Anwendungshinweise sollen sowohl den betroffenen Fahrer:innen und Unternehmer:innen als auch den zuständigen Behörden die Anwendung der Vorschriften erleichtern und eine Hilfestellung für die tägliche Arbeit bieten.
Die Anwendungshinweise sind auf der Webseite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität veröffentlicht:
Unterstützende Institutionen
Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.06.2023