Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
Als Berufskraftfahrer:in benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).
Beschreibung
Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrer:in die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.
Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit dem 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.
Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt. Der FQN ist zusammen mit dem Führerschein bei der Fahrt mitzuführen.
Der FQN wird ausgestellt über den
Erwerb der Grundqualifikation,
Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildung (alle 5 Jahre)
Den FQN müssen Sie schriftlich bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Busbahnhof Schützenplatz
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.
Kontakt
Fax: 036691 70-760
erforderliche Unterlagen
Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
gültiger Führerschein
Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung
gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung-EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
Formulare
Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.
Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet.
Voraussetzungen
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Sie sind Berufskraftfahrer:in oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrer:in.
Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Fahrerqualifizierungsnachweises an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Im Rahmen des Bund-Länder-Arbeitskreises „Berufskraftfahrerrecht“ wurden sog. Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht abgestimmt.
Die Anwendungshinweise sollen sowohl den betroffenen Fahrer:innen und Unternehmer:innen als auch den zuständigen Behörden die Anwendung der Vorschriften erleichtern und eine Hilfestellung für die tägliche Arbeit bieten.
Die Anwendungshinweise sind auf der Webseite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität veröffentlicht:
Unterstützende Institutionen
Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.06.2023