Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung

    Fahrerqualifizierungsnachweis Ausstellung beantragen

    Als Berufskraftfahrer:in  benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

    Beschreibung

    Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrer:in die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.

    Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit dem 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.

    Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt. Der FQN ist zusammen mit dem Führerschein bei der Fahrt mitzuführen.

    Der FQN wird ausgestellt über den

    Erwerb der Grundqualifikation,

    Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie

    Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildung (alle 5 Jahre)

    Den FQN müssen Sie schriftlich bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Wartburgkreis - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

    Parkplätze

    • Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03695 61-6199

    Telefon Festnetz: 03695 61-6101

    E-Mail: strassenverkehr@wartburgkreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte Haupteingang benutzen. Dienststelle Eisenach: Ernst-Thälmann-Straße 74 99817 Eisenach

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))

    aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    gültiger Führerschein

    Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung

    gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen

    gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung-EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit

    Formulare

    Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.

    Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet.

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.

    Sie sind Berufskraftfahrer:in oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrer:in.

    Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.

    Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.

    Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Fahrerqualifizierungsnachweises an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Rahmen des Bund-Länder-Arbeitskreises "Berufskraftfahrerrecht" wurden sog. Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht abgestimmt.

    Die Anwendungshinweise sollen sowohl den betroffenen Fahrer:innen und Unternehmer:innen als auch den zuständigen Behörden die Anwendung der Vorschriften erleichtern und eine Hilfestellung für die tägliche Arbeit bieten.

    Die Anwendungshinweise sind auf der Webseite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität veröffentlicht:

    Unterstützende Institutionen

    Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2023

    Stichwörter

    Gewerbliche Nutzung, Busführerschein, Weiterbildung, Fahrerlaubnis, Module, Lkw-Fahrerin, Fahrerqualifizierungsnachweis, Schlüsselzahl 95, Berufskraftfahrerin, Führerschein, Beschleunigte Grundqualifikation, Busfahrerlaubnis, Grundqualifikation, D-Klassen, Ausstellung, FQN, Lkw-Führerschein, C-Klassen, Lkw-Fahrerlaubnis, Berufskraftfahrer, Lkw-Fahrer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de