Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer abmelden

    Wenn Sie kein Hundehalter mehr sind, müssen Sie sich von der Hundesteuer abmelden.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben.

    Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat beziehungsweise hatte.

    Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Die Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund abzumelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.

    Zuständigkeit

    Die Abmeldung der Hundesteuer erfolgt bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Vippach" - Steuern, Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 16

    99195 Großrudestedt

    Parkplatz: Parkplatz vor dem Verwaltungsgebäude in Großrudestedt, Bahnhofstraße 6
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz vor dem Verwaltungsgebäude in Schloßvippach, Erfurter Straße 6
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2022 (von: Georgi, Ulrich)

    Technisch geändert am 08.06.2023 (von: Georgi, Ulrich)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz – ThürKAG
    • kommunale Satzung

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 03.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 04.05.2023 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 05.06.2023 (von: Broich, Sascha)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)