Hundesteuer abmelden
Wenn Sie kein Hundehalter mehr sind, müssen Sie sich von der Hundesteuer abmelden.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben.
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat beziehungsweise hatte.
Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Die Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund abzumelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.
Zuständigkeit
Die Abmeldung der Hundesteuer erfolgt bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 9.00-12.00 Uhr Dienstag 9.00-12.00 13.00-15.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr Freitag 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036071 84614
Formulare
Hundesteuer-Abmeldung - (Thüringen)
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz – ThürKAG
- kommunale Satzung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 03.05.2023