Hundesteuer abmelden
Wenn Sie kein Hundehalter mehr sind, müssen Sie sich von der Hundesteuer abmelden.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben.
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat beziehungsweise hatte.
Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Die Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund abzumelden.
Hinweise für Suhl: Hundesteuer abmelden
Jeder Hund muss innerhalb von 2 Wochen angemeldet oder abgemeldet werden (auch bei Wegzug aus Suhl). Auch bei einem Halterwechsel muss dies der Stadt Suhl angezeigt werden.
Was ist bei der Abmeldung mitzubringen?
Die Steuermarke des Hundes ist abzugeben. Sollte eine Tierärztliche Bescheinigung ausgehändigt worden sein, muss diese bei der Abmeldung vorgelegt werden. Bei Halterwechsel ist die Adresse des neuen Halters anzugeben.
Wo und wie ist der Hund steuerlich an-, ab- oder umzumelden?
Der Hund ist in der Stadtverwaltung Suhl, Kämmerei, Sachgebiet Abgaben, Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl schriftlich an-, ab- oder umzumelden.
Wann endet die Steuerpflicht?
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgeschafft wird, stirbt oder der Hundehalter aus der Stadt Suhl wegzieht.
Jeder Hund muss innerhalb von 2 Wochen angemeldet oder abgemeldet werden (auch bei Wegzug aus Suhl). Auch bei einem Halterwechsel muss dies der Stadt Suhl angezeigt werden.
Was ist bei der Abmeldung mitzubringen?
Die Steuermarke des Hundes ist abzugeben. Sollte eine Tierärztliche Bescheinigung ausgehändigt worden sein, muss diese bei der Abmeldung vorgelegt werden. Bei Halterwechsel ist die Adresse des neuen Halters anzugeben.
Wo und wie ist der Hund steuerlich an-, ab- oder umzumelden?
Der Hund ist in der Stadtverwaltung Suhl, Kämmerei, Sachgebiet Abgaben, Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl schriftlich an-, ab- oder umzumelden.
Wann endet die Steuerpflicht?
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgeschafft wird, stirbt oder der Hundehalter aus der Stadt Suhl wegzieht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.
Zuständigkeit
Die Abmeldung der Hundesteuer erfolgt bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.
Hinweise für Suhl: Hundesteuer abmelden
03681 74 - 2475
03681 74 - 2476
03681 74 - 2477
03681 74 - 2475
03681 74 - 2476
03681 74 - 2477
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742475(SB Abgaben)
Telefon Festnetz: 03681 742476(SB Abgaben)
Telefon Festnetz: 03681 742477(SB Abgaben)
Fax: 03681 742689
E-Mail: kaemmerei@stadtsuhl.de
Bankverbindung
Stadtverwaltung Suhl
Empfänger: Stadtverwaltung Suhl
IBAN: DE59 8405 0000 1705 0041 44
BIC: HELADEF1RRS
Bankinstitut: Rhön-Rennsteig-Sparkasse
Formulare
Hundesteuer Anmeldung/Abmeldung
Hundesteuer-Abmeldung - (Thüringen)
Weitere Informationen
Leitweg-ID Stadtverwaltung Suhl: 16054000-0001-78
https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login
Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz – ThürKAG
- kommunale Satzung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 03.05.2023
Stichwörter
Hund, Abmeldung Hund, Hundesteuer, Steuer, Hunde