Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer abmelden

    Wenn Sie kein Hundehalter mehr sind, müssen Sie sich von der Hundesteuer abmelden.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben.

    Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat beziehungsweise hatte.

    Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Die Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund abzumelden.

    Hinweise für Suhl: Hundesteuer abmelden

    Jeder Hund muss innerhalb von 2 Wochen angemeldet oder abgemeldet werden (auch bei Wegzug aus Suhl). Auch bei einem Halterwechsel muss dies der Stadt Suhl angezeigt werden.

    Was ist bei der Abmeldung mitzubringen?

    Die Steuermarke des Hundes ist abzugeben. Sollte eine Tierärztliche Bescheinigung ausgehändigt worden sein, muss diese bei der Abmeldung vorgelegt werden. Bei Halterwechsel ist die Adresse des neuen Halters anzugeben.

    Wo und wie ist der Hund steuerlich an-, ab- oder umzumelden?

    Der Hund ist in der Stadtverwaltung Suhl, Kämmerei, Sachgebiet Abgaben, Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl schriftlich an-, ab- oder umzumelden.

    Wann endet die Steuerpflicht?

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgeschafft wird, stirbt oder der Hundehalter aus der Stadt Suhl wegzieht.

    Jeder Hund muss innerhalb von 2 Wochen angemeldet oder abgemeldet werden (auch bei Wegzug aus Suhl). Auch bei einem Halterwechsel muss dies der Stadt Suhl angezeigt werden.

    Was ist bei der Abmeldung mitzubringen?

    Die Steuermarke des Hundes ist abzugeben. Sollte eine Tierärztliche Bescheinigung ausgehändigt worden sein, muss diese bei der Abmeldung vorgelegt werden. Bei Halterwechsel ist die Adresse des neuen Halters anzugeben.

    Wo und wie ist der Hund steuerlich an-, ab- oder umzumelden?

    Der Hund ist in der Stadtverwaltung Suhl, Kämmerei, Sachgebiet Abgaben, Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl schriftlich an-, ab- oder umzumelden.

    Wann endet die Steuerpflicht?

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgeschafft wird, stirbt oder der Hundehalter aus der Stadt Suhl wegzieht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.

    Zuständigkeit

    Die Abmeldung der Hundesteuer erfolgt bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.

    Hinweise für Suhl: Hundesteuer abmelden

    03681 74 - 2475

    03681 74 - 2476

    03681 74 - 2477

    03681 74 - 2475

    03681 74 - 2476

    03681 74 - 2477

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-König-Straße 42

    98527 Suhl

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 742475(SB Abgaben)

    Telefon Festnetz: 03681 742476(SB Abgaben)

    Telefon Festnetz: 03681 742477(SB Abgaben)

    Fax: 03681 742689

    E-Mail: kaemmerei@stadtsuhl.de

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Suhl

    Empfänger: Stadtverwaltung Suhl

    IBAN: DE59 8405 0000 1705 0041 44

    BIC: HELADEF1RRS

    Bankinstitut: Rhön-Rennsteig-Sparkasse

    Formulare

    Weitere Informationen

    Leitweg-ID Stadtverwaltung Suhl:   16054000-0001-78 

    https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login

    Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice

    Bürgerservice, digitale Dienstleistungen in Suhl

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2007

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 03.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 04.05.2023

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Stichwörter

    Hund, Abmeldung Hund, Hundesteuer, Steuer, Hunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024