Hundesteuer Ermäßigung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ermäßigung der Hundesteuer erhalten.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haus-halts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Ge-meinden können Steuerermäßigungen für bestimmte Hunde gewäh-ren. Die Voraussetzungen für eine solche Ermäßigung können der jeweiligen kommunalen Satzung entnommen werden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Am Ettersberg - Ordnung & Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Hauptstraße 23
99439 Am Ettersberg
Standesamt, Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt sind barrierefrei im Erdgeschoss erreichbar.
Parkplätze
- Parkplatz: öffentlicher Gemeindeparkplatz
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 036452 78536
Telefon Festnetz: 036452 78513
Telefon Festnetz: 036452 78532
E-Mail: t.schorcht@am-ettersberg.de
E-Mail: d.seyfarth@am-ettersberg.de
E-Mail: s.schmidt@am-ettersberg.de
Kontaktperson
Herr Schorcht
Frau Schmidt
Herr Seyfarth
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz - ThürKAG
- Kommunale Satzung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 03.05.2023
Stichwörter
Steuerermäßigung, Hunde, Ermäßigung, Hundesteuer, Hund