Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ermäßigung der Hundesteuer erhalten.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haus-halts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Ge-meinden können Steuerermäßigungen für bestimmte Hunde gewäh-ren. Die Voraussetzungen für eine solche Ermäßigung können der jeweiligen kommunalen Satzung entnommen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Meiningen - Fachbereich Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1

    98617 Meiningen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Reithalle
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Zentrum WEST
      Anzahl: 170  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Reithalle
      Anzahl: 35  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 9  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Marstall
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03693 454-311(Sekretariat Geschäftsbereich Finanzen)

    E-Mail: finanzen@meiningen.de

    E-Mail: buererbuero@meiningen.de

    E-Mail: zpost@statdmeiningen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz - ThürKAG
    • Kommunale Satzung

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 03.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 09.05.2023

    Stichwörter

    Hund, Steuerermäßigung, Hunde, Hundesteuer, Ermäßigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de