Hundesteuer Ermäßigung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ermäßigung der Hundesteuer erhalten.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haus-halts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Ge-meinden können Steuerermäßigungen für bestimmte Hunde gewäh-ren. Die Voraussetzungen für eine solche Ermäßigung können der jeweiligen kommunalen Satzung entnommen werden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadtverwaltung Meiningen - Fachbereich Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Zentrum WEST
Anzahl: 170 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Reithalle
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Reithalle
Anzahl: 35 Gebühren: ja - Parkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 9 Gebühren: ja - Parkplatz: Marstall
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03693 454-311(Sekretariat Geschäftsbereich Finanzen)
E-Mail: finanzen@meiningen.de
E-Mail: buererbuero@meiningen.de
E-Mail: zpost@statdmeiningen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz - ThürKAG
- Kommunale Satzung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 03.05.2023
Stichwörter
Steuerermäßigung, Hunde, Ermäßigung, Hundesteuer, Hund