Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ermäßigung der Hundesteuer erhalten.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haus-halts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Ge-meinden können Steuerermäßigungen für bestimmte Hunde gewäh-ren. Die Voraussetzungen für eine solche Ermäßigung können der jeweiligen kommunalen Satzung entnommen werden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Hanfsack 3

    99986 Oberdorla

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03601 7510-19

    Telefon Festnetz: 03601 7510-14

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz - ThürKAG
    • Kommunale Satzung

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 03.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 09.05.2023

    Stichwörter

    Steuerermäßigung, Hunde, Ermäßigung, Hundesteuer, Hund

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de