Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ermäßigung der Hundesteuer erhalten.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haus-halts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Ge-meinden können Steuerermäßigungen für bestimmte Hunde gewäh-ren. Die Voraussetzungen für eine solche Ermäßigung können der jeweiligen kommunalen Satzung entnommen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Jena - Team Gemeindesteuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Anger 28

    07743 Jena

    2. und 3. OG

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3641 49-3006

    E-Mail: fb-finanzen@jena.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 18.10.2022

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz – ThürKAG
    • Kommunale Satzung

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 03.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 04.05.2023

    Technisch geändert am 09.05.2023

    Stichwörter

    Ermäßigung, Hunde, Hund, Hundesteuer, Steuerermäßigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024