Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer anmelden

    Wenn Sie Halter eines Hundes ist, müssen Sie sich für die Hundesteuer anmelden.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben.

    Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.

    Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Die Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund anzumelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.

    Zuständigkeit

    Die Anmeldung der Hundesteuer erfolgt bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.

    Ansprechpartner

    Stadt Roßleben-Wiehe - Finanzbuchhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulplatz 6

    06571 Roßleben-Wiehe

    Parkplätze

    • Parkplatz: Stadtverwaltung
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Stadtverwaltung
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Lediglich das Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034672 863-300

    Fax: 034672 863190

    E-Mail: kaemmerei@rossleben-wiehe.de

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Die erste Etage ist behindertengerecht.

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz  - ThürKAG
    • Kommunale Satzung

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 03.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Stichwörter

    Hunde, Hund, Hundesteuer, Anmeldung Hund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English