Kultur- und Tourismustaxe

    Kultur- und Tourismustaxe

    In einigen Kommunen müssen Sie für die gewerbliche Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb eine Steuer zahlen.

    Beschreibung

    Unter den Begriff der Kultur- und Tourismustaxe kann eine örtliche Steuer für die entgeltliche Nutzung von Beherbergungsleistungen in Beherbergungsbetrieben, wie zum Beispiel Hotels, Pensionen, Jugendherbergen oder Ferienwohnungen gefasst werden. Der durch Sie als Übernachtungsgast zu entrichtende Betrag ist durch den Betreiber des Beherbergungsbetriebs an die Kommune abzuführen. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Platz 13

    07589 Münchenbernsdorf

    Kontakt

    Fax: 036604 899-20

    Telefon Festnetz: 036604 899-0

    E-Mail: info@rathaus-muenchenbernsdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 21.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2023

    Stichwörter

    City Tax, Bettensteuer, Tourismusförderabgabe, Übernachtungssteuer, Kulturabgabe, Beherbergungsabgabe, Kulturförderabgabe, City Maut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de