Kultur- und Tourismustaxe
In einigen Kommunen müssen Sie für die gewerbliche Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb eine Steuer zahlen.
Beschreibung
Unter den Begriff der Kultur- und Tourismustaxe kann eine örtliche Steuer für die entgeltliche Nutzung von Beherbergungsleistungen in Beherbergungsbetrieben, wie zum Beispiel Hotels, Pensionen, Jugendherbergen oder Ferienwohnungen gefasst werden. Der durch Sie als Übernachtungsgast zu entrichtende Betrag ist durch den Betreiber des Beherbergungsbetriebs an die Kommune abzuführen. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Triptis Kultur
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Marktplatz
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Wohngeldanträge erhalten Sie nicht nur bei der zuständigen Stelle im Landratsamt des Saale-Orla-Kreises, sondern auch hier!
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 21.04.2023
Stichwörter
City Tax, Bettensteuer, Tourismusförderabgabe, Übernachtungssteuer, Kulturabgabe, Beherbergungsabgabe, Kulturförderabgabe, City Maut