Kultur- und Tourismustaxe

    Kultur- und Tourismustaxe

    In einigen Kommunen müssen Sie für die gewerbliche Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb eine Steuer zahlen.

    Beschreibung

    Unter den Begriff der Kultur- und Tourismustaxe kann eine örtliche Steuer für die entgeltliche Nutzung von Beherbergungsleistungen in Beherbergungsbetrieben, wie zum Beispiel Hotels, Pensionen, Jugendherbergen oder Ferienwohnungen gefasst werden. Der durch Sie als Übernachtungsgast zu entrichtende Betrag ist durch den Betreiber des Beherbergungsbetriebs an die Kommune abzuführen. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Erfurter Straße 42

    99334 Amt Wachsenburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03628 9110

    Fax: 03628 911211

    E-Mail: info@amt-wachsenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2007

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 21.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 24.04.2023

    Technisch geändert am 24.04.2023

    Stichwörter

    Beherbergungsabgabe, City Maut, Übernachtungssteuer, Bettensteuer, Tourismusförderabgabe, City Tax, Kulturabgabe, Kulturförderabgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019