Kultur- und Tourismustaxe

    Kultur- und Tourismustaxe

    In einigen Kommunen müssen Sie für die gewerbliche Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb eine Steuer zahlen.

    Beschreibung

    Unter den Begriff der Kultur- und Tourismustaxe kann eine örtliche Steuer für die entgeltliche Nutzung von Beherbergungsleistungen in Beherbergungsbetrieben, wie zum Beispiel Hotels, Pensionen, Jugendherbergen oder Ferienwohnungen gefasst werden. Der durch Sie als Übernachtungsgast zu entrichtende Betrag ist durch den Betreiber des Beherbergungsbetriebs an die Kommune abzuführen. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Wartburgkreis (Thüringen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 21.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2023

    Stichwörter

    City Tax, Bettensteuer, Tourismusförderabgabe, Übernachtungssteuer, Kulturabgabe, Beherbergungsabgabe, Kulturförderabgabe, City Maut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de