Kultur- und Tourismustaxe

    Kultur- und Tourismustaxe

    In einigen Kommunen müssen Sie für die gewerbliche Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb eine Steuer zahlen.

    Beschreibung

    Unter den Begriff der Kultur- und Tourismustaxe kann eine örtliche Steuer für die entgeltliche Nutzung von Beherbergungsleistungen in Beherbergungsbetrieben, wie zum Beispiel Hotels, Pensionen, Jugendherbergen oder Ferienwohnungen gefasst werden. Der durch Sie als Übernachtungsgast zu entrichtende Betrag ist durch den Betreiber des Beherbergungsbetriebs an die Kommune abzuführen. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Abt. Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99423 Weimar

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Das Bürgerbüro hat erweiterte Öffnungszeiten. Die individuellen Öffnungszeiten der Fachämter entnehmen Sie bitte der Ämterstruktur.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03643 762-402

    Fax: 03643 762-440

    E-Mail: steuern@stadtweimar.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 21.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2023

    Stichwörter

    City Tax, Bettensteuer, Tourismusförderabgabe, Übernachtungssteuer, Kulturabgabe, Beherbergungsabgabe, Kulturförderabgabe, City Maut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de