Kultur- und Tourismustaxe
In einigen Kommunen müssen Sie für die gewerbliche Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb eine Steuer zahlen.
Beschreibung
Unter den Begriff der Kultur- und Tourismustaxe kann eine örtliche Steuer für die entgeltliche Nutzung von Beherbergungsleistungen in Beherbergungsbetrieben, wie zum Beispiel Hotels, Pensionen, Jugendherbergen oder Ferienwohnungen gefasst werden. Der durch Sie als Übernachtungsgast zu entrichtende Betrag ist durch den Betreiber des Beherbergungsbetriebs an die Kommune abzuführen. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Amt für Kultur, Tourismus und Sport
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Zentrum
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742441(SB Sport)
Telefon Festnetz: 03681 742205(SB Städtepartnerschaften/Ehrenamt)
Telefon Festnetz: 03681 742580(SB Tourismus)
Telefon Festnetz: 03681 742440(SB Veranstaltungen / Kulturförderung)
Fax: 03681 742723
Telefon Festnetz: 03681 742572(SB Veranstaltungen / Marketing)
E-Mail: kulturamt@stadtsuhl.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 21.04.2023
Stichwörter
City Tax, Bettensteuer, Tourismusförderabgabe, Übernachtungssteuer, Kulturabgabe, Beherbergungsabgabe, Kulturförderabgabe, City Maut