Kultur- und Tourismustaxe
In einigen Kommunen müssen Sie für die gewerbliche Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb eine Steuer zahlen.
Beschreibung
Unter den Begriff der Kultur- und Tourismustaxe kann eine örtliche Steuer für die entgeltliche Nutzung von Beherbergungsleistungen in Beherbergungsbetrieben, wie zum Beispiel Hotels, Pensionen, Jugendherbergen oder Ferienwohnungen gefasst werden. Der durch Sie als Übernachtungsgast zu entrichtende Betrag ist durch den Betreiber des Beherbergungsbetriebs an die Kommune abzuführen. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Für Thüringen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 21.04.2023