Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Sie können einen Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage stellen. Dadurch kann über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage entschieden werden.
Beschreibung
Vor Beantragung einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz können Sie einen Antrag auf einen Vorbescheid stellen. Der Vorbescheid dient vor allem dazu, bei komplexen oder neuartigen Anlagen wichtige Fragen über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen vorab zu klären. Hierzu zählen unter aanderem Fragen, ob das Vorhaben an dem vorgesehenen Standort zulässig ist oder ob die technische Umsetzung sicherstellt, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden SIe sich an die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden in Thüringen: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beziehungsweise die Landkreise- und kreisfreie Städte.
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 61 - Immissionsschutz
Adresse
Postanschrift
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 44 - Natur- und Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Markt
Linie:- Bus: Stadtlinie R
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1165
04581 Altenburg
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Markt
Linie:- Bus: Stadtlinie R
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Empfang Altenburg: Montag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: * Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mitvorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182und -184.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Spezielle Angaben zu den erforderlichen Unterlagen sind aufgrund der Vielzahl nicht möglich. Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Die Auswirkungen der geplanten Anlage können ausreichend beurteilt werden.
- Sie können ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Verfahrensablauf
Konkrete Angaben zum Verfahrensablauf sind aufgrund der Vielfalt nicht möglich. Mehr Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach Nr. 2.2 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (ThürVwKostOMUEN) vom 14.10.2011.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 17.04.2023
Stichwörter
Standortwahl der Anlage, Bundes-Immissionsschutzgesetz, § 9 Bundesimmissionsschutzgesetz, Vorbescheid, BImSchG, Genehmigungsvoraussetzungen, Standort der Anlage, Vorbescheid zur Genehmigung