• Kauern (Landkreis Greiz, Thüringen)
vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung

Zulassung des vorzeitigen Beginns einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Sie können einen Antrag auf vorzeitige Zulassung einer genehmigungsbedürftigen Anlage stellen.

Beschreibung

Im Rahmen eines Antrages auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz können Sie einen Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns stellen. Um das geplante Vorhaben zu beschleunigen, kann die Errichtung der Anlage gemäß § 8a Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auch vor der Genehmigungserteilung bis hin zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit gestattet werden. Dabei kann es sich um die Genehmigung einzelner Errichtungsschritte oder sogar der gesamten Errichtung handeln, wobei die Zulassung aller Errichtungsmaßnahmen nur ausnahmsweise zulässig ist.

Zuständigkeit

Bitte wenden SIe sich an die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden in Thüringen: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beziehungsweise die Landkreise- und kreisfreie Städte.

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 61 - Immissionsschutz

Adresse

Hausanschrift

Harry-Graf-Kessler-Straße 1

99423 Weimar

Postanschrift

Göschwitzer Straße 41

07745 Jena

Version

Technisch erstellt am 24.06.2024

Technisch geändert am 07.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Landratsamt Greiz

Adresse

Hausanschrift

Dr.-Rathenau-Platz 11

07973 Greiz

Hauptgebäude

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Dr.-Rathenau-Platz 11

07973 Greiz

Öffnungszeiten

Servicezeiten ab 01.01.2025 Montag        9 - 13 Uhr Dienstag      9 - 12 Uhr; 13 - 17 Uhr Mittwoch     13 - 16 Uhr Donnerstag  9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr Freitag          9 - 13 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Servicezeiten ab 01.01.2025 Montag        9 - 13 Uhr Dienstag      9 - 12 Uhr; 13 - 17 Uhr Mittwoch     13 - 16 Uhr Donnerstag  9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr Freitag          9 - 13 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 03661 876-0

Fax: 03661 876-222

E-Mail: info@landkreis-greiz.de

Formulare

Anzeige nach § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung über den Zugang besonders geschützter Wirbeltier-Arten
Anzeige nach § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung über den Abgang besonders geschützter Wirbeltier-Arten

Version

Technisch erstellt am 13.04.2007

Technisch geändert am 20.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

erforderliche Unterlagen

Spezielle Angaben zu den erforderlichen Unterlagen sind aufgrund der Vielzahl nicht möglich. Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

  • Es kann mit einer Entscheidung zugunsten Ihres Antrags gerechnet werden,
  • Es besteht ein öffentliches Interesse oder Sie haben ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn besteht und
  • Sie sich verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die Errichtung der Anlage verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Verfahrensablauf

Konkrete Angaben zum Verfahrensablauf sind aufgrund der Vielfalt nicht möglich. Mehr Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach Nr. 2.1.4 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (ThürVwKostOMUEN) vom 14.10.2011.

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 17.04.2023

Version

Technisch erstellt am 19.04.2023

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Errichtung vor Genehmigungserteilung, Vorläufige Errichtung Anlage, Zulassung vorzeitigen Beginns, BImSchG, Bundesimmissionsschutzgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Innerhalb Genehmigungsverfahren, § 8a BImSchG

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024