Zulassung des vorzeitigen Beginns einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Sie können einen Antrag auf vorzeitige Zulassung einer genehmigungsbedürftigen Anlage stellen.
Beschreibung
Im Rahmen eines Antrages auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz können Sie einen Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns stellen. Um das geplante Vorhaben zu beschleunigen, kann die Errichtung der Anlage gemäß § 8a Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auch vor der Genehmigungserteilung bis hin zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit gestattet werden. Dabei kann es sich um die Genehmigung einzelner Errichtungsschritte oder sogar der gesamten Errichtung handeln, wobei die Zulassung aller Errichtungsmaßnahmen nur ausnahmsweise zulässig ist.
Zuständigkeit
Bitte wenden SIe sich an die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden in Thüringen: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beziehungsweise die Landkreise- und kreisfreie Städte.
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 61 - Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena
Landratsamt Wartburgkreis - Umweltamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Landratsamt
Bus: Stadtlinie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Bankverbindung
Landratsamt Wartburgkreis
Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis
IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.
erforderliche Unterlagen
Spezielle Angaben zu den erforderlichen Unterlagen sind aufgrund der Vielzahl nicht möglich. Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Es kann mit einer Entscheidung zugunsten Ihres Antrags gerechnet werden,
- Es besteht ein öffentliches Interesse oder Sie haben ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn besteht und
- Sie sich verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die Errichtung der Anlage verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Verfahrensablauf
Konkrete Angaben zum Verfahrensablauf sind aufgrund der Vielfalt nicht möglich. Mehr Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach Nr. 2.1.4 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (ThürVwKostOMUEN) vom 14.10.2011.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 17.04.2023