Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage Erteilung

    Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen

    Wenn Sie eine teilweise Genehmigung von größeren Anlagen benötigen, deren Errichtung oder Inbetriebnahme sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, dann kann eine Teilgenehmigung  beantragt werden.

    Beschreibung

    Für eine teilweise Genehmigung von größeren Anlagen, deren Errichtung oder Inbetriebnahme sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, benötigen Sie eine Teilgenehmigung nach § 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

    Eine teilweise Genehmigung ist möglich für:

    • die Errichtung einer Anlage,
    • die Errichtung eines Teils der Anlage oder
    • die Errichtung und der Betrieb eines Teils der Anlage.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden SIe sich an die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden in Thüringen: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beziehungsweise die Landkreise- und kreisfreie Städte.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 61 - Immissionsschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Göschwitzer Straße 41

    07745 Jena

    Hausanschrift

    Harry-Graf-Kessler-Straße 1

    99423 Weimar

    Kontakt

    Fax: 0361 57394-2222

    Telefon Festnetz: 0361 57394-2000

    E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Wartburgkreis - Umweltamt

    Adresse

    Postanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

    Hausanschrift

    Andreasstraße 11

    36433 Bad Salzungen

    Besucheradresse des Umweltamtes

    Parkplätze

    • Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03695 61-6700

    Fax: 03695 61-6799

    E-Mail: umwelt@wartburgkreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Spezielle Angaben zu den erforderlichen Unterlagen sind aufgrund der Vielzahl nicht möglich. Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • es besteht ein berechtigtes Interesse
    • die Genehmigungsvoraussetzungen für den beantragten Gegenstand der Teilgenehmigung vorliegen
    • wenn eine vorläufige Beurteilung ergibt, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse im Hinblick auf die Genehmigungsvoraussetzungen entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Konkrete Angaben zum Verfahrensablauf sind aufgrund der Vielfalt nicht möglich. Mehr Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach Nr. 2.1.2 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (ThürVwKostOMUEN) vom 14.10.2011. Die Gebührenhöhe ist abhängig von den Investitionskosten. Nicht eingeschlossen sind Gutachterkosten, Veröffentlichungskosten und bare Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen stehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 17.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2023

    Stichwörter

    Gegenstand, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Teilanlage, Zusätzliche Anlage, Betrieb eines Anlagenteils, Genehmigungsverfahren, Bundesimmissionsschutzgesetz, Anlagenteile, Neugenehmigung, § 8 BImSchG

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de