Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage Erteilung

    Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen

    Wenn Sie eine teilweise Genehmigung von größeren Anlagen benötigen, deren Errichtung oder Inbetriebnahme sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, dann kann eine Teilgenehmigung  beantragt werden.

    Beschreibung

    Für eine teilweise Genehmigung von größeren Anlagen, deren Errichtung oder Inbetriebnahme sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, benötigen Sie eine Teilgenehmigung nach § 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

    Eine teilweise Genehmigung ist möglich für:

    • die Errichtung einer Anlage,
    • die Errichtung eines Teils der Anlage oder
    • die Errichtung und der Betrieb eines Teils der Anlage.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden SIe sich an die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden in Thüringen: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beziehungsweise die Landkreise- und kreisfreie Städte.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 61 - Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Harry-Graf-Kessler-Straße 1

    99423 Weimar

    Postanschrift

    Göschwitzer Straße 41

    07745 Jena

    Version

    Technisch erstellt am 24.06.2024 (von: Nitsch, Stephanie)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Nitsch, Stephanie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Leinegasse 11

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Friedensplatz 8

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Postanschrift

    Postfach 1162

    37301 Heilbad Heiligenstadt

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 650-7001

    E-Mail: umweltamt@kreis-eic.de

    Stichwörter

    Abfall, Abfallwirtschaft, Imissionsschutz, Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2008 (von: Bode Philipp-Martin)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Kaufhold, Pascal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Spezielle Angaben zu den erforderlichen Unterlagen sind aufgrund der Vielzahl nicht möglich. Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • es besteht ein berechtigtes Interesse
    • die Genehmigungsvoraussetzungen für den beantragten Gegenstand der Teilgenehmigung vorliegen
    • wenn eine vorläufige Beurteilung ergibt, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse im Hinblick auf die Genehmigungsvoraussetzungen entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Konkrete Angaben zum Verfahrensablauf sind aufgrund der Vielfalt nicht möglich. Mehr Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach Nr. 2.1.2 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (ThürVwKostOMUEN) vom 14.10.2011. Die Gebührenhöhe ist abhängig von den Investitionskosten. Nicht eingeschlossen sind Gutachterkosten, Veröffentlichungskosten und bare Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen stehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 17.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 19.04.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 19.04.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

    Sprache: en

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