• Kauern (Landkreis Greiz, Thüringen)
Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

Parken - Ausnahmegenehmigung Parken für Betriebe beantragen

Firmen und Handwerksbetriebe können zum Parken für Werkstatt- und Servicefahrzeuge bei Reparatur- und Montagearbeiten von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten.

Beschreibung

Firmen und Handwerksbetriebe können zum Parken für Werkstatt- und Servicefahrzeuge bei Reparatur- und Montagearbeiten von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten.

Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen.

Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung.

Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

Beantragt werden kann die Genehmigung bei der für den Unternehmenssitz zuständigen Behörde.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde Ihres Firmensitzes in der Stadt oder Gemeinde.

Ansprechpartner

Für Kauern (Landkreis Greiz, Thüringen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde.

Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihrer Internetseite oder einen Online-Dienst zur Verfügung.

Formulare

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde Ihres Firmensitzes in der Stadt oder Gemeinde.

Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihrer Internetseite oder einen Online-Dienst zur Verfügung.

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 28.03.2023

Version

Technisch erstellt am 28.03.2023

Technisch geändert am 28.03.2023

Stichwörter

Parken für Handwerksbetriebe, Parken Ausnahmegenehmigung, Serviceparkausweis, Parken im eingeschränkte Halteverbot, Parken für Reparaturmaßnahmen, Parkausweis für Firmen, Parken für Firmen, Parken für Reparaturen, Parken für Handwerker, Ladezonen, Parkausweis für Handwerker

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019