Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Parken - Ausnahmegenehmigung Parken für Betriebe beantragen

    Firmen und Handwerksbetriebe können zum Parken für Werkstatt- und Servicefahrzeuge bei Reparatur- und Montagearbeiten von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten.

    Beschreibung

    Firmen und Handwerksbetriebe können zum Parken für Werkstatt- und Servicefahrzeuge bei Reparatur- und Montagearbeiten von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten.

    Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen.

    Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung.

    Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Beantragt werden kann die Genehmigung bei der für den Unternehmenssitz zuständigen Behörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde Ihres Firmensitzes in der Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Eisenach - Fachdienst 32 / Fachgebiet 32.2 - Gewerbe, Straßenverkehr und allg. Ordnungsrecht

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 22

    99817 Eisenach

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr Mi. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Unser Bürgerbüro hat zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 07:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03691 670-800

    Fax: 03691 670-819

    E-Mail: ordnungsamt@eisenach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde.

    Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihrer Internetseite oder einen Online-Dienst zur Verfügung.

    Formulare

    Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde Ihres Firmensitzes in der Stadt oder Gemeinde.

    Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihrer Internetseite oder einen Online-Dienst zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 28.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2023

    Stichwörter

    Parkausweis für Firmen, Parken für Reparaturmaßnahmen, Parken für Reparaturen, Parken für Firmen, Parken für Handwerksbetriebe, Parken im eingeschränkte Halteverbot, Ladezonen, Parken Ausnahmegenehmigung, Parkausweis für Handwerker, Serviceparkausweis, Parken für Handwerker

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de