Parkausweis - Bewohnerparkausweis ändern lassen (Daten zu Personen, Adresse und Kraftfahrzeug)
Ein Bewohnerparkausweis muss von der zuständigen Behörde auf Antrag geändert werden, wenn sich zum Beispiel Daten zu Personen, Adresse und Kraftfahrzeug verändern.
Beschreibung
Wenn Sie mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Einen Bewohnerparkausweis müssen Sie ändern oder erneuern lassen, wenn sich Ihre Daten zur Person, Adresse und Kraftfahrzeug ändern.
Das müssen Sie bei der örtlich zuständigen Behörde beantragen, zum Beispiel bei der Verkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Bei Umzügen in eine neue Parkzone müssen Sie vor Neuausstellung des Bewohnerparkausweises Ihren Kraftfahrzeugschein bei der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsbehörde ändern lassen,
denn ohne Ummeldung des Kraftfahrzeuges ist die Beantragung der Änderung des Parkausweises nicht möglich.
Auch ein Austausch des alten Bewohnerparkausweises kann erforderlich sein.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Für Bürgel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Aktueller Personalausweis oder Reisepass/Meldebescheinigung.
Fahrerlaubnis/Führerschein.
Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein).
Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist.
Bei Beantragung durch einen Vertreter ist eine Vollmacht notwendig.
Bei Verlängerung oder Änderungen ggf. Rückgabe des bisherigen Bewohnerparkausweises.
Formulare
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde in der Stadt oder Gemeinde.
Einige Behörden stellen Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Voraussetzungen
Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
Es ist kein Privatstellplatz vorhanden.
Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Halter eines Fahrzeuges mit auswärtigen oder ausländischen Kennzeichen sind gemäß § 46 FZV verpflichtet, ihr Fahrzeug am Hauptwohnsitz anzumelden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 Absatz 1b Nummer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 6a Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m.
- § 1 Absatz 1 Nummer 1 Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts Anträge / Formulare
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Kosten
Es fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenordnungen der zuständigen Behörde an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Bei einer Änderung Ihres Kennzeichens ist es zwingend erforderlich, auch eine neue Umweltplakette zu erwerben.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 28.03.2023