Besteuerung von Lotterien, Ausspielungen und Sportwetten Festsetzung

    Steuern auf Rennwetten, öffentliche Lotterien und Ausspielungen sowie Sportwetten anmelden

    Wenn Sie Rennwetten, Sportwetten, öffentliche Lotterien und Ausspielungen, virtuelle Automatenspiele oder Online-Poker-Spiele veranstalten wollen sind Sie verpflichtet, die jeweilige Steuer beim Finanzamt anzumelden.

    Beschreibung

    Der Lotteriesteuer unterliegen im Inland veranstaltete öffentliche Lotterien und Ausspielungen.
    Der Steuersatz beträgt 20 Prozent.

    Steuerfrei sind von den zuständigen inländischen Behörden erlaubte öffentliche Lotterien und Ausspielungen

    1. bei denen der Gesamtpreis der Lose einer Ausspielung den Wert von 1000 Euro nicht übersteigt oder
    2. bei denen der Gesamtpreis der Lose einer Lotterie oder Ausspielung zu ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken den Wert von 40.000 Euro nicht übersteigt.

    Seit 2021 werden auch Online-Poker-Spiele sowie virtuelle Automatenspiele besteuert.

    Die Rennwettsteuer wird als Totalisatorsteuer, Buchmachersteuer oder Sportwettensteuer erhoben.

    Totalisatorsteuer entsteht bei Pferderennen mit einem inländischen Totalisator und Buchmachersteuer, die bei über einen inländischen Buchmacher abgeschlossenen Wetten.

    Wetten aus Anlass von Sportereignissen, die nicht der Totalisatorsteuer oder Buchmachersteuer unterliegen, fallen unter die Sportwettensteuer.

    Sportwettensteuer entsteht bei inländischen Sportwetten-Veranstaltern oder wenn der Wettende seine Wetthandlungen im Inland vornimmt. Entsprechendes gilt für das virtuelle Automatenspiel und Online-Poker.

    Der Steuersatz für Rennwetten sowie für Online-Poker-Spiele und das virtuelle Automatenspiel beträgt 5,3 Prozent.

    zuständige Stelle

    Finanzamt

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Finanzamt Erfurt.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Erfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Röbling-Straße 10

    99091 Erfurt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch: 0361 57 3615-900 Servicezeiten Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter. Ansprechpartner

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 573615-000

    Fax: 0361 573615-800

    E-Mail: poststelle@finanzamt-erfurt.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Den Anzeige- / Anmeldeformularen kann entnommen werden, wenn weitere Unterlagen mit eingereicht werden müssen.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Die Vordrucke für die Anmeldung beziehungsweise Anzeige beim Finanzamt sind im Formularservice Thüringen hinterlegt.
    Wenn Sie über eine Elster-Konto verfügen. können Sie die Formulare auch über das ELSTER-Portal aufrufen und übersenden.

    Voraussetzungen

    Für öffentliche Lotterien, Ausspielungen und die Veranstaltung von Rennwetten sowie Sportwetten braucht der Veranstalter eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).

    Für kleine Lotterien und Ausspielungen wurde durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales eine allgemeine Erlaubnis erteilt. Diese müssen nur bei der zuständigen Behörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) angezeigt werden.
    Die oben genannte steuerlichen Anzeigepflichten bei Lotterien bestehen darüber hinaus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Rennwettsteuer, Sportwettensteuer, Lotteriesteuer, virtuelles Automatenspiel-Steuer oder Online-Poker-Steuer ist eine sogenannte Anmeldesteuer. Anmeldezeitraum ist der Kalendermonat in dem die Steuer entsteht.

    • Die Rennwettsteuer entsteht mit der Leistung des Wetteinsatzes (Totalisatorsteuer, Buchmachersteuer, Sportwettensteuer).
      Die Lotteriesteuer entsteht mit der Bezahlung der Lose.

    Als Veranstalter sind Sie verpflichtet die entstehende Steuer selbst zu berechnen, diese beim zuständigen Finanzamt anzumelden und zu entrichten. Wird von Ihrer Anmeldung nicht abgewichen, erhalten Sie in der Regel keinen gesonderten Bescheid.

    Lotterien oder Ausspielungen sind bereits vor dem Losverkauf beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

    Ausnahme: Steuerfreie Lotterien oder Ausspielungen bei denen der geplante Gesamtpreis der Lose den Wert von 1 000 Euro beziehungsweise bei ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken den Wert von 5000 Euro nicht übersteigt.

    Fristen

    Die Steueranmeldung ist spätestens am 15. Tag nach Ablauf eines jeden Anmeldungszeitraums abzugeben.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 25.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2023

    Stichwörter

    Besteuerung, steuerlich, virtuelle Automatensteuer, Ausspielungen, Sportwetten, Online-Pokersteuer, Steuer, Totalisatorsteuer, Buchmachersteuer, Finanzamt, Lotteriesteuer, Lotterien, Rennwetten, Tombola, Sportwettensteuer, Steuerschuldner, Anzeige, Steueranmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de